Wir unterscheiden hier die Vermietung aus der WEG (Wohnungseigentum) Verwaltung und der Mietverwaltung
… bei der Vermietung aus Wohnungseigentum handelt es sich um einen Sonderauftrag zur Vermittlung eines Mieters für das Sondereigentum Wohnung oder Teileigentum Geschäftslokal.
… bei der Vermietung aus Mietverwaltung ist die Neuvermietung von Wohnungen oder Geschäftsräumen oftmals Bestandteil des Verwaltungsauftrages.
Um eine schnellstmögliche und qualitative beste Neuvermietung zu gewährleisten, arbeiten wir hauptsächlich mit dem Team des RE/MAX Immobilienbüros zusammen.
Was wird dieses Maklerteam für Sie erledigen?
Zeitnahe Insertion Ihres Mietobjektes
Abgleich Ihres Mietangebotes mit Interessentenliste
Veröffentlichungen des Mietangebotes in diversen Internetportalen und Printmedien
Vorauswahl von Mietinteressenten
Durchführung von Wohnungsbesichtigungen
Einholung einer ausführlichen Selbstauskunft
Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durch Vorlage entsprechender Nachweise (Gehaltsabrechnungen/ Personalausweis etc.) und Einholung einer Verbraucherschutzauskunft
Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrages gemäß aktueller Rechtsprechung
Beantwortung vieler Fragen rund um das Mietgeschäft